Mit dem „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ sind im Dezember 2016 von Bundestag und Bundesrat die Regelungen für den Einsatz von Kassensystemen und Registrierkassen deutlich verschärft worden. Erste Änderungen, wie z.B. die Einführung der „Kassennachschau“ sind bereits seit 2018 in Kraft.

Mit dem 1. Januar 2020 werden nun die Kernpunkte der neuen Vorschriften verbindlich. Dabei handelt es sich um den Einsatz einer sogenannten „zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE)“ mit der Kasse, einer Belegausgabepflicht und einer Meldepflicht für die Kassen und Technischen Sicherheitseinrichtungen. Darüber hinaus können bei Verstößen gegen die neu eingeführten Pflichten Bußgelder bis zu einer Höhe von 25.000 Euro im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens fällig werden.

Was ist die Kassensicherungsverordnung 2020?

Mit der neuen KassSichV2020 soll die Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen weiter erschwert werden. Ab dem Jahr 2020 müssen alle elektronischen Aufzeichnungssysteme eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung besitzen, die aus drei Hauptbestandteilen besteht:

TSE

  • Das Sicherheitsmodul
  • Das Speichermedium
  • einheitlich digitale Schnittstelle

Die Sicherheitseinrichtung speichert die Transaktionen der Kasse und liefert einen Code zurück. Dieser Code muss auf jeden Rechnungsbeleg gedruckt werden. Die Daten werden in einem unveränderbaren Protokoll gespeichert, welches für das Finanzamt exportierbar sein muss.

Momentan gibt es noch keine vom BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) zertifizierte Lösung am Markt. Hypersoft hat bereits einige Testmuster (Hardware) angefordert sowie umfangreiche Ressourcen (Personal, Zeit und Budget) zur Entwicklung bereitgestellt und arbeitet aktiv an deren Implementation, um Ihnen rechtzeitig die jeweils passende Lösung anbieten zu können.

Die Ausrichtung der Gesetze und zu ergreifenden Maßnahmen bestätigen unsere Bemühungen zu einer sicheren und professionellen Kassen- und Unternehmensführung. Für Sie, unsere Kunden, ist dies ein weiterer wichtiger Schritt zu einem fairen Wettbewerb, zur Professionalisierung und damit für Sie zu mehr Erfolg.
Hypersoft befindet sich aktuell im Umsetzungs- und Zertifizierungsprozess. Die Anforderungen und Definitionen sind teils noch unklar und werden permanent mit allen Behörden und Gewerken abgeglichen.
Wir gehen davon aus, dass wir rechtzeitig und als einer der ersten POS-System Hersteller eine zertifizierte Gesamtlösung am Markt präsentieren werden.

Was ändert sich für mich?

Die Hypersoft Lösung

Ab dem 01. Januar 2020 gilt die neue Kassensicherungsverordnung und somit ist die technische Sicherheitseinrichtung (TSE) zwingend einzusetzen. Alle technischen Anforderungen werden in der Hypersoft Systemlandschaft von den Hypersoft Entwicklern und Planern für Sie integriert.
Codierungen, Signierungen, spezielle Exportfunktionen und alle notwendigen Spezifikationen werden automatisch und für Sie mehr oder minder unmerklich in die speziellen Prozesse, wie Vorgangscodierung, Zeitstempel oder Rechnungsdruck usw. implementiert. Hypersoft achtet darauf, dass Sie möglichst wenig für die Einführung und Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen leisten müssen und Ihnen im Zuge der Digitalisierung Arbeit erleichtert wird. Aus unserer Sicht führen die neuen Vorschriften zu einer höheren Absicherung Ihrer kaufmännischen Vorgänge im Hypersoft POS System.

Die Belegausgabepflicht

Um Manipulationen verhindern zu können, wird eine allgemeine Belegausgabepflicht im Rahmen der Kassensicherungsverordnung eingeführt. Die Ausgabepflicht erhöht die Sicherheit der Rechnungslegung für die Finanzämter, aber auch für den Unternehmer.  Die Ausgabe eines Rechnungsbeleges ist somit verpflichtend, entweder in Papierform oder unter bestimmten Voraussetzungen in digitaler Form. Das einfache Zeigen des Rechnungsbetrages auf einem Display ist nicht mehr erlaubt.
Zusätzlich bedarf es einer Kennzeichnungspflicht. Ein Rechnungsbeleg muss die Seriennummer der Kasse oder der technischen Sicherheitseinrichtung, den Signaturzähler und einen Prüfwert enthalten. Diese Anforderungen erfüllt das Hypersoft POS System für Sie automatisch.

Die Kassenmeldepflicht

Mit Eintritt der Kassensicherungsverordnung 2020 muss die eingesetzte Kassensystem Hardware bei dem zuständigen Finanzamt angemeldet werden. Dies geschieht über die Seriennummer und Anzahl der Hardware. Wird eine Kasse ausgetauscht oder außer Betrieb genommen, muss das Finanzamt darüber informiert werden. Das Hypersoft Hardwareverzeichnis verwaltet Ihre gesamten Hypersoft Systemkomponenten. Alle Geräte und Softwarelizenzen werden für Sie speziell erfasst und signiert. Das Hypersoft RMA-Verfahren gewährleistet im Wartungs- oder Störvorfall die Überwachung der gesamten Seriennummern und Hypersoft Codierungs-Verfahren. Der gesamte Status Ihrer Hypersoft Systemlandschaft lässt sich auf Knopfdruck im Hypersoft Portal (Cloud) abbilden, wodurch ein erheblicher Verwaltungsaufwand vermieden wird.

Der Daten-Export

Die besonderen Anforderungen an die Datenstruktur und die speziellen Exportformate wurden schon immer von Hypersoft besonders detailliert und aussagekräftig umgesetzt. Das umfangreiche und stets aktuelle Hypersoft Sicherheitsdokument unterstützt Sie in der Interaktion bei möglichen Prüfungen. Der Hypersoft Enterprise Support unterstützt Sie zudem zusätzlich bei speziellen Prüfungsfragen. Gern beraten wir Sie hierzu ausführlich. 

 

Weitere Informationen und Neuigkeiten finden Sie hier: Hypersoft Dokumentation